von tfhh » Do 15. Dez 2016, 14:41
Moin,
atarixle hat geschrieben:… und wenn ich dann noch lese: "Als Verkäufer gebe ich Bewertungen frühestens dann ab, sofern ich vom Käufer bewertet wurde.", dann weiß ich, dass er grundsätzlich Rachebewertungen abgibt.
Das ist zum einen Quatsch und zum anderen ein bißchen unfair, unabhängig von den Wunschvorstellungen für seine Atari-Angebote.
Als Verkäufer kann man keine "Rachebewertungen" machen - denn Du kannst als Verkäufer nur positiv oder gar nicht bewerten. Natürlich könnte man positiv bewerten und dann etwas negatives hineinschreiben, aber... wozu? Liest eh keine Sau...
Davon abgesehen, kann man sehen, daß dieses eBay-Mitglied offenbar korrekt handelt, alle Bewertungen, die er/sie erhalten sind gut, und ebenso sind die von diesem VK vergebenenen Bewertungen korrekt.
Letztlich kann ja jeder anbieten, was er will. Gibt viele überzogene Preisvorstellungen, erst recht, seitdem eBay keine Startgebühren mehr nimmt

Gruß, Jürgen