Warnung vor Verkäufen bei ebay


Warnung vor Verkäufen bei ebay

von Gast » Sa 5. Aug 2006, 17:40
Ich habe letzte Woche versucht, bei ebay eine grosse Menge seltener ATARI XL und ST Spiele aus meiner Sammlung zu verkaufen.

Ich erhielt folgende Drohmail kurz nach dem Einstellen :

Steuerhinterziehung 2. Teil? "panamajoe2005"

Hallo Herr xxxx,

nur weil über "rescueonfractalus" jetzt nichts mehr
verkauft wird, gehts also mit "panamajoe2005" weiter?

Wenn das Verkaufen nicht sofort eingestellt wird,
werde ich wohl wieder mal einen kleinen Tip ans
Finanzamt geben.

Gruß
xxxxxxxxx

Anlage: bobbyisgoinghome panamajoe2005 rescueonfractalus

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Im Prinzip kann man bei ebay keine grösseren privaten Sammlungen mehr verkaufen, ohne Abmahnungen zu riskieren, man schaue sich nur mal die Diskussionsforen von ebay an, besonders das "Existenzgründerforum". Das Denunziantentum ist dort kaum zu übersehen, getroffen werden aber meist kleine Verkäufer, während professionelle Schwarzverkäufer ungeschoren davonkommen.

Diese Frechheiten häufen sich bei ebay immer mehr. Ich habe alle Spieleauktionen gelöscht, weil ich nicht das Geld für einen Rechtsstreit habe. Das Zeug geht jetzt an einen Händler in die USA und das war's.

Vor ebay.de kann ich nur warnen, sobald man grössere Mengen verkauft, kommen Denunzianten wie die oben genannte Person und man riskiert Ärger.Abmahnungen können 500 Euro teuer sein, oder weitaus mehr.

Dahinter stecken wahrscheinlich "Händler", die alte ATARI Ware zu Wucherpreisen verkaufen. Wer will, kann gerne die Original-email haben mit Header und IP Adresse, um diese feige Person ausfindig zu machen.

Ich rate nur jedem davon ab, grössere Mengen bei ebay.de zu verkaufen. Das bedeutet nur Ärger, selbst in einer kleinen Kategorie wie "ATARI". Eine Frechheit ist es ohne Gleichen.

Aber im Endeffekt kann man vor Gericht nur schwer beweisen, daß man Ware tatsächlich privat gekauft hat.Wer behält sich schon Rechnungen für 10 Jahre oder länger? Dann heisst es nachher "das haben sie zwecks Gewinnabsicht auf dem Flohmarkt gekauft" und man darf zahlen. Tatsache, man schaue in die Foren.

Ich habe die Spiele leider zum Teil auf Messen gekauft, also habe ich nicht für jeden Artikel Kaufbelege, selbst wenn ich noch viele Rechnungen von KE Soft etwa habe, nutzt mir das nichts, ein zu grosses Risiko und ich habe alles gelöscht.

Thimo

von Gast » So 6. Aug 2006, 08:34
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Vielleicht könnte man den Mitgliedsnamen des Absenders xxxxxxxxx im Newsletter verschicken und zum Boykott aufrufen?
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von cas » So 6. Aug 2006, 11:17
Hi,

ich würde das mal kurz mit den zuständigen Finanzamt klären (normalerweise kommt man, auch beim Verkauf einer grossen Sammlung, nicht über die Freibeträge), und dann beruhigt zurückschreiben, das alles mit den Finanzamt geklärt ist und sich die "Angstmacher" und "Einschüchterer" sich in ihr kleines dunkles Kämmerlein zurückziehen sollen.

Wenn man einfach den Schwanz einzieht und die Verkäufle löscht haben die doch mit Ihrer Masche schon gewonnen. Wenn keiner mehr bei eBay verkauft doch auch.

Ciao

Carsten

von atarixle » So 6. Aug 2006, 11:55
Wahrscheinlich wurde dieser Drohbrief von einer Anwaltskanzlei geschickt, die dir auch gleich eine Rechtsberatung und einen eigenen Anwalt nahelegen will.

Z.Z. sieht es nämlich allgemein schlecht in Deutschland aus, was Arbeit angeht, und da müssen eben auch die widerlichen Anwälte sehen, wo sie bleiben.

Wer schonmal den Film "Interstate 60" gesehen hat, der weiß, was ich meine.

von FlorianD » Do 10. Aug 2006, 23:42
ich bin zwar kein Rechtsberater, und dies hier auch keine Rechtsberatung, aber ich denke, bei Briefen wie dem ganz oben ist die Grenze zur Nötigung (§240 StGB siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html) nicht weit. Vielleicht mal einen Anwalt dahingehend fragen.

Bei einer Abmahnung benötigt man auch immer einen Streitwert der Sache. Fragt sich, wie der berechnet wird und wer das macht. Ich hatte neulich einen Fall in der Bekanntschaft, wo 20.000EUR als Streitwert angesetzt waren. Der Anwalt des Beklagten (meines Bekannten) hat dann erstmal auf Formfehler abgehoben und den Streitwert auf 2.000EUR (1/10!) zurechtgestutzt. Danach kam dann gar nichts mehr von der Klageseite!
Aber wie gesagt: immer lieber mal einen Anwalt fragen.

Grüße,
Florian

von Gast » Mo 14. Aug 2006, 17:11
Bernhard hat geschrieben:.
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Vielleicht könnte man den Mitgliedsnamen des Absenders xxxxxxxxx im Newsletter verschicken und zum Boykott aufrufen?
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Der war intelligent genug, nicht über ebay zu senden, sondern eine Yahoo-Wegwerf-Adresse zu benutzen und das Ganze wurde wahrscheinlich über einen Proxy gepostet.

Das Finanzamt ist nicht das Problem. Ich habe ein angemeldetes Gewerbe und zahle als Kleinunternehmer auch keine Umsatzsteuer.

Nur ist das meine Privatsammlung und dafür habe ich bei ebay auch einen eigenen Account - so wie man es machen soll. Jetzt könnte der Herr aber trotzdem eine Abmahnung in Auftrag geben weil es angeblich "gewerblich" ist und man dann eben diverse Angaben machen muss (die ich mit dem Gewerbekonto auch mache).

Das war mir ein zu grosses Risiko.Ich kann nicht beweisen, daß ich jedes der Spiele privat gekauft habe, weil ich nicht mehr alle Rechnungen aus den 90ern habe oder die Spiele z.T. auf Messen erworben hatte. Da deutsche Gerichte zum Teil sehr ungünstig entscheiden habe ich es gelassen - es hätte sonst heissen können "die Spiele haben sie extra zum Wiederverkauf erworben".

Ich rate mal, das Existenzgründerforum zu lesen. Einige Fälle sind sehr krass, während echte Betrüger oft ungeschoren davonkommen. Eine grosse Sammlung kann man definitiv nicht
mehr am Stück verkaufen.

Thimo