VDE TÜV GS EMC
VDE TÜV GS EMC
von andreasb » Do 15. Jul 2010, 23:09
Ich brauche einen Tipp für die Elektro-Sicherheits-Kennzeichen
Mein Arbeitgeber hat es erlaubt, private Ventilatoren am Arbeitsplatz aufzustellen. Voraussetzung: VDE Kennzeichen
Ich habe Zuhause 12 Ventilatoren, Klimagerät und eine Klimaanlage. Von Fakir bis zum Billigteil. Alle haben TÜV, GS oder EMC, aber keines VDE.
Ist die VDE in irgendeiner Kennzeichnung automatisch enthalten? (Z.B. in TÜV?)
Re: VDE TÜV GS EMC
von FlorianD » Fr 16. Jul 2010, 00:23
BGV A3 ist das Zauberwort. Die Prüfung muss jedes Elektrogerät bestehen. Und das hat der AG für alle E-Geräte in seiner Einflusssphäre (schönes Wort eigentlich) jährlich nachzuweisen.
Re: VDE TÜV GS EMC
von andreasb » Fr 16. Jul 2010, 07:39
Das ist glaube ich nicht was ich meine, denn das BGV A3 ist kein Siegel/Kennzeichen.
Ist in irgendeiner Plakette die VDE Prüfung schon enthalten, so dass das VDE Kennzeichen nicht mehr explizit angegeben wird?
Re: VDE TÜV GS EMC
von Bernd » Fr 16. Jul 2010, 10:29
andreasb hat geschrieben:Ist in irgendeiner Plakette die VDE Prüfung schon enthalten, so dass das VDE Kennzeichen nicht mehr explizit angegeben wird?
Hallo Andreas,
das VDE Kennzeichen ist mit dem GS="geprüfte Sicherheit" bei mir auf einem Schaltnetzteil mit enthalten. Vielleicht hilft dir dies weiter.
Viele Grüße,
Bernd
Re: VDE TÜV GS EMC
von HardwareDoc » Fr 16. Jul 2010, 22:10
Hallo @andreasb,
andreasb hat geschrieben:Ich brauche einen Tipp für die Elektro-Sicherheits-Kennzeichen
Mein Arbeitgeber hat es erlaubt, private Ventilatoren am Arbeitsplatz aufzustellen. Voraussetzung: VDE Kennzeichen
Ich habe Zuhause 12 Ventilatoren, Klimagerät und eine Klimaanlage. Von Fakir bis zum Billigteil. Alle haben TÜV, GS oder EMC, aber keines VDE.
das ist richtig
Ist die VDE in irgendeiner Kennzeichnung automatisch enthalten? (Z.B. in TÜV?)
nein!
Das ganze heisst "PRÜFUNG HANDGEFÜHRTER ELEKTRISCHER GERÄTE NACH DIN/VDE 0700/0701/0702"
Kurz erklärt:
Prüfung nach Instandsetzung, Änderung, Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte für gewerbliche Betriebe.
Jeder Betreiber einer Elektroanlage muss "im Falle eines Falles" nachweisen, dass er seinen Betreiberpflichten nachgekommen ist, andernfalls droht ein immenses Haftungsrisiko. Als Betreiber einer Elektroanlage ist jeder anzusehen, in dessen Verantwortungsbereich sich eine Elektroanlage befindet: Die Einhaltung der Betreiberpflichten schützt Menschenleben, vermindert wirtschaftliche Schäden (Brandschutz, Personenschutz),
Die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte gilt als Nachweis für die elektrische Sicherheit.
Was ist zu Prüfen?
Ortsveränderliche Betriebsmittel d.h. alles, das ohne Werkzeug vom elektrischen Netz, der elektrischen Anlage getrennt werden kann.
Wie oft wirds geprüft?
Richtwert sind 6 Monate auf Baustellen auch täglich bis Vierteljährlich möglich.
Bei "normalen" Verschleiss und guten Betriebsbedingungen jährlich.
In Büros oder unter ähnlichen "guten" Bedingungen mindestens alle 2 Jahre.
Wer führt diese Prüfung durch?
ein Fachmann.
Wie erkennt man ob ein Gerät geprüft wurde?
am VDE-Prüfsiegel mit Datum und Unterschrift.
Hoffe konnte helfen.
Mit freundlichen Grüßen
HardwareDoc

Re: VDE TÜV GS EMC
von HardwareDoc » Fr 16. Jul 2010, 22:14
andreasb hat geschrieben:... das BGV A3 ist kein Siegel/Kennzeichen.
doch und zwar wenn ein Gerät gewerblich genutzt wird.
Mit freundlichen Grüßen
HardwareDoc

Re: VDE TÜV GS EMC
von FlorianD » Fr 16. Jul 2010, 23:09
Hardwaredoc hat es sehr gut und genau beschrieben. Der Arbeitgeber hat Sorge dafür zu tragen, dass elektrische Geräte "sicher" sind. Die BGV A3 Prüfung macht genau das. Da geht ein Fachmann rum mit einem Messgerät und prüft alle Geräte. Wenn was nicht i.O. ist, schneidet er das Netzkabel ab (so ist bei uns gewesen. Ein Ventilator, mehrere 3er Steckdosen und eine wirklich uralte Kaffeemaschine).
Re: VDE TÜV GS EMC
von Bunsen » Sa 17. Jul 2010, 14:58
Wir haben regelmäßig Prüfungen in der Schule.
Vorsorglich habe ich dem Elektriker keinen Schlüssel für das Computermuseum gegeben

Re: VDE TÜV GS EMC
von andreasb » Sa 17. Jul 2010, 23:04
@hardwaredoc: Danke für die Erklärung. Leider finde ich im Handel keinen Ventilator mit VDE Zeichen. Ich muss also einen Ventilator nehmen und ihn prüfen lassen. (was sicher einiges kosten wird) Dann bekommt er ein Prüfsigel und ich darf ihn dann bei meinem Arbeitgeber aufstellen. Das hat mir mein AG natürlich verschwiegen.
Stellt sich die Frage, ob das eine Benachteiligung des AN ist. Denn nach den neuen Arbeitsstättenrichtlinien hat der AG dafür zu sorgen, dass 25 Grad im Büro nicht überschritten werden sollten oder laut Gerichtsurteil mind. 6 Grad unter Aussentemperatur sind. Aber das ist ein ganz anderes Thema.
Re: VDE TÜV GS EMC
von Sleepy » So 18. Jul 2010, 11:28
Habt ihr bei euch im Betrieb denn keine Fachkraft die die Prüfung vornehmen kann? Bei uns machen die BGV A3 die Jungs aus der Qualitätskontrolle (Bereich Elektronik/Elektro), also u.A. ich...

Wie sieht´s denn aus wenn der Arbeitgeber selbst den Venti stellt? Bei uns mußten auch mal alle privaten Kaffeemaschinen, Mikrowellen ect. raus von wg. Versicherungsschutz. Die Geräte sind dann durch welche vom Betrieb bezahlten ersetzt worden und damit war die Sache in Butter...

Slee?
Re: VDE TÜV GS EMC
von FlorianD » So 18. Jul 2010, 12:01
Denn nach den neuen Arbeitsstättenrichtlinien hat der AG dafür zu sorgen, dass 25 Grad im Büro nicht überschritten werden sollten oder laut Gerichtsurteil mind. 6 Grad unter Aussentemperatur sind. Aber das ist ein ganz anderes Thema.
das sind leider nur _Richtlinien_ (!) und keine Gesetze, d.h. nicht bindend. Solltest Du (@Andreasb) ein Gerichtsurteil (Az-Nr) zu diesem Thema haben, in dem ein AG verdonnert wurde, diese Temperaturen sicherzustellen, wäre ich brennend daran interessiert.
Bei uns machen die BGV A3 die Jungs aus der Qualitätskontrolle (Bereich Elektronik/Elektro), also u.A. ich..
Die sind hoffentlich a) Fachkraft (z.B: gelernter E-Techniker), b) haben eine Berechtigung dafür und c) die Prüfgeräte werden regelmäßig entsprechend kalibriert. Sonst kann man sich das nämlich schenken und die Versicherung zahlt im Schadensfall nicht. (hatte genau das Thema vor 2 Wochen beim QM und Arbeitssicherheitsaudit bei uns im Unternehmen)
Re: VDE TÜV GS EMC
von Sleepy » So 18. Jul 2010, 12:11
Ja, die Kalibrierung aller Meßgeräte wird jährlich von einem ext. Dienstleister vorgenommen und in der QS arbeiten ausgebildete Fachkräfte/Meister.
Slee?
Re: VDE TÜV GS EMC
von andreasb » So 18. Jul 2010, 23:32
@Florian: Es gibt tatsächlich ein erstes Urteil dazu. In der Klage hat eine Rechtsanwaltskanzlei gegen den Vermieter geklagt, der darauf hin eine Klimaanlage einbauen lassen musste. Das ist zwar kein AN/AG Urteil, jedoch wurde hier die Arbeitsstättenverordnung angewandt und vom Gericht als umzusetzende Richtlinie abgesegnet.
AZ usw. findest Du hier:
http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=273Achtung. Im Artikel sind nicht die aktuellsten Regelungen verlinkt. Die neuen Regeln sind meines Wissens erst ab Juni 2010 gültig. Verlinkt sind aber die von 2008.
Ein AG ist nicht verpflichtet eine Klimaanlage einzubauen. Er kann stattdessen andere Regelungen finden. Das hat auch mein AG erkannt. Deswegen wurde das bisherige Verbot von privaten Ventilatoren bis 31.08. aufgehoben. Das würde mir ja ausreichen, aber er hat die Messlatte zu hoch gelegt. Die Lösung ist nicht praktikabel. Es gibt de facto keine Ventilatoren mit dem vorausgesetzten VDE Kennzeichen. Eine Abmahnung ist also sehr wahrscheinlich, wenn ich gegen die Regel verstoße.
@Sleepy: Bei meinem AG sind irgendwas um die 600 Menschen beschäftigt. Ventilatoren für alle ist da für ihn wohl nicht der beste Weg.
Re: VDE TÜV GS EMC
von Bunsen » So 18. Jul 2010, 23:54
andreasb hat geschrieben: Es gibt de facto keine Ventilatoren mit dem vorausgesetzten VDE Kennzeichen.
Bring deinen Ventilator doch einfach zur Fujiama mit und lass dir von Sleepy ein Prüfsiegel raufmachen

Re: VDE TÜV GS EMC
von Mathy » Mo 19. Jul 2010, 01:33
Hallo Andreas
Und nimm zur Sicherheit ein extra Kabel mit.

Tschüß
Mathy
Re: VDE TÜV GS EMC
von andreasb » Do 22. Jul 2010, 18:54
Ohne Ventilator und Kabel komme ich nicht.

Aber im Ernst. Ich habe herausgefunden wie man das VDE Zeichen bekommt.
Man geht zu einem Laden der Elektrogeräte verkauft udn läßt dort einen "e-Check nach VDE" durchführen. Kostet 15 Euro. Gerade heute habe ich den Ventilator hin gebracht. Ab Montag darf ich den dann bei meinem Arbeitgeber aufstellen.
Übrigens hatte ich mir als Übergangslösung einen Akku betriebenen Ventilator von Ryobi gekauft. Plus zwei 18Volt Akkus und Ladegerät kostete das rund 100 Euro. Der macht gut Wind und läuft 5-9 Stunden pro Akku

Re: VDE TÜV GS EMC
von Rockford » Do 22. Jul 2010, 21:58
FlorianD hat geschrieben:Denn nach den neuen Arbeitsstättenrichtlinien hat der AG dafür zu sorgen, dass 25 Grad im Büro nicht überschritten werden sollten oder laut Gerichtsurteil mind. 6 Grad unter Aussentemperatur sind. Aber das ist ein ganz anderes Thema.
das sind leider nur _Richtlinien_ (!) und keine Gesetze, d.h. nicht bindend. Solltest Du (@Andreasb) ein Gerichtsurteil (Az-Nr) zu diesem Thema haben, in dem ein AG verdonnert wurde, diese Temperaturen sicherzustellen, wäre ich brennend daran interessiert.
Bei uns machen die BGV A3 die Jungs aus der Qualitätskontrolle (Bereich Elektronik/Elektro), also u.A. ich..
Die sind hoffentlich a) Fachkraft (z.B: gelernter E-Techniker), b) haben eine Berechtigung dafür und c) die Prüfgeräte werden regelmäßig entsprechend kalibriert. Sonst kann man sich das nämlich schenken und die Versicherung zahlt im Schadensfall nicht. (hatte genau das Thema vor 2 Wochen beim QM und Arbeitssicherheitsaudit bei uns im Unternehmen)
Nachdem es ja die letzten Tage rech warm war, haben die verschiedenen Gruppierungen bei uns im Betriebsrat (Ich arbeite in einem Grosskonzern) mal informiert: Lt. Arbeitsstättengesetz muss der Arbeitgeber ab 30 Grad reagieren und z.B. Wasser als Getränk anbieten. Ab 35 Grad am Arbeitsplatz stehen sogar Abkühlpausen in Aussicht. Ab 26 Grad gibt es auch schon Regelungen, aber die sind noch recht offen.
Re: VDE TÜV GS EMC
von mega-hz » Fr 23. Jul 2010, 02:31
@Andreas:
soll ich Dir ein paar Aufkleber drucken?
Wir machen auch die BGV A3 Prüfungen und drucken die Etiketten selber...
Bis wann soll das Teil "TÜV" haben?

2012? 2020?
Gruß,
Wolfram.