von kingkongxl » Di 10. Aug 2010, 19:30
Hallo zusammen,
hier noch meine Erfahrungen mit dem Zoll.
Es kannt trotz Zoll- und EUSt-Befreiung (Kaufpreis inkl. Porto und Gebühren unter
<= 22Euro) noch "Probleme" geben. Bei mir gab es nie Probleme mir Warensendungen
innerhalb der EU, nur mit dem Rest der Welt.
Probleme, da der Zoll "Stichproben" nimmt und man u. U. deshalb mit dem Kaufbeleg/
Rechnung beim Zoll antanzen darf. Der Zoll geht von falschen Angaben aus und will
deshalb die Rechnung sehen/haben. O-Ton Zoll LU.
Eine Wertangabe oder Rechnung außen an der Verpackung wird gerne ignoriert.
O-Ton:" Das können ja falsche Angaben sein."
Wie bereits erwähnt liegt die Grenze für die EUSt bei 22,00 Euro. Ähm, vermutlich nur der
Warenpreis und
nicht der Gesamtwert der Bestellung (Kaufpreis inkl. Versand-
kosten + Gebühren).
Von 22,01 - 150,00 Euro ist nur die EUSt fällig, die Waren sind zollfrei!
EWG Nr. 918/83 ZollbefreiungsVO i. V. m. §1 Abs. 1 der EUStBV
"Sendungen von Waren mit geringem Wert"
Ab 150,01 Euro ist zusätzlich der Zoll fällig, der sich nach der Warennummer richtet.
Vorsicht, hier gehören auch die Versankosten und Gebühren dazu!!!!
140 Euro + 10,01 Euro Versandkosten inkl. Gebühren = 150,01 Euro Zollwert = verloren

150,01 = EUSt X% von 140 Euro + Zoll Y% von 150,01 Euro = teuer
Aeh, eine "falsche" Bezeichnung des Inhalts der Bestellung durch den Zoll ist quasi egal.
Best Bestellung für den ABBUC nur Atar 8 Bit Teile, der Zoll macht daraus "Neue Teile für
Spielekonsole festgestellt".
Naja, muss mal nachsehen welche Gruppe den günstigeren Satz hat.
Neue Teile für Spielekonsole, US = Warenummer 9504 1000 000
Vieleicht sind ja Computerteile günstiger?
Grundsätzlich:
EWG Nr. 2913/92 Zollkodex i. V. m. §13 Abs. 3 und §21 Abs.2 UStG (Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld)
Art. 29 Abs. 1 Zollkodex (Transaktionswert)
Art 32 Abs.1 Buchstabe e)i) Zollkodex i. V. m. Art 165 Abs. 1 Zollkodex-DVO (Waren gezahlte Gebühren-
Beförderungskosten)
§13 Abs. 3 i. V. m. §21 Abs.2 UStG (Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer)
EWG Nr. 918/83 ZollbefreiungsVO i. V. m. §1 Abs. 1 der EUStBV "Sendungen von Waren mit geringem Wert"
Wen es noch genauer interessiert, der sollte sich mal die Informationen vom Bundesfinanzminister zu den
Einfuhrzöllen und der EUSt durchlesen.
http://www.bundesfinanzministerium.de/Viele Grüße,
kingkongxl
Stand der Zoll-/EUSt Angaben: 15. Juni 2009 HZA Hamburg Stadt