Wie aus drei Jahren Garantie ruck zuck ein Jahr wird...


Wie aus drei Jahren Garantie ruck zuck ein Jahr wird...

von Sleepy » Mi 22. Sep 2010, 08:43
Ich muß mal gerade meinem Ärger etwas Luft machen…

Ich hab´ mir vor zwei Jahren dieses schicke kleine amerikanische 600XL-Netzteil zu einem Schaltnetzteil umgebaut. Das neu eingebaute (nicht gerade billige) Netzteil hat, wie bei Neugeräten anscheinend inzwischen zu erwarten ist, nach gut zwei Jahren den Dienst quittiert.
Nachdem ich mich erst geärgert habe daß die zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung gerade eben rum sind habe ich erfreut festgestellt daß auf das Teil drei Jahre Herstellergarantie gegeben wird (lt. Herstellerdatenblatt und in der Produktbeschreibung auf der Seite des Händlers wo ich das Teil gekauft habe).

„Super!“ dachte ich, das Teil beim Händler (für gewerbliche Kunden) reklamiert. Der sagt: „Wir geben nur ein Jahr Garantie.“ Na gut, dachte ich, es heißt ja „Herstellergarantie“, dann schreibe ich halt den Hersteller an. Also die deutsche Niederlassung des Herstellers angeschrieben und das Problem geschildert. Sinngemäße Antwort: „Tut mir leid, der Distributor gibt seines Wissens nach in der Tat nur ein Jahr Garantie, aber um die Herstellergarantie in Anspruch nehmen zu können hätte ich das Teil direkt beim Hersteller kaufen müssen.“

Da fühlt man sich als Kunde doch mal wieder stark auf den Arm genommen... :mad:

Sleepy

Edit: Ich habe nach einem telefonischen Gespräch mit einem sehr freundlichen Mitarbeiter des Herstellers das Gerät auf Kulanz getauscht bekommen. Wobei seiner Aussage nach ich meine Ansprüche eigentlich beim Händler geltend machen müßte (was ich im Prinzip auch so sehe - wenn der Händler in seinem eigenen Text die drei Jahre angibt ist er eigentlich auch mein Ansprechpartner... *kratz-am-Kopf* ). :D

Re: Wie aus drei Jahren Garantie ruck zuck ein Jahr wird...

von des-or-mad » Mi 22. Sep 2010, 13:31
Herstellergarantie ist immer ein Thema für sich. Die Garantie wird vom Hersteller an den Endkunden gegeben und ist an Bestimmungen gebunden, die der Hersteller frei festlegen kann. Der Händler ist da komplett außen vor. Außerdem gilt die Herstellergarantie i.d.R. schon ab Auslieferung und nicht erst nach Kauf. Das bedeutet, liegt das Teil erst einmal 2 Jahre beim Händler herum, sind diese von der Herstellergarantie schon mal futsch.

Zu den Bedingungen der Herstellergarantie kann z.B. auch gehören, dass das Gehört direkt bezogen werden muss.

Der Hersteller ist dir mit seiner Kulanz also entgegengekommen, hätte es aber nicht tun müssen.

Re: Wie aus drei Jahren Garantie ruck zuck ein Jahr wird...

von HiassofT » Mi 22. Sep 2010, 14:49
Hallo Sleepy!

Sleepy hat geschrieben:das Teil beim Händler (für gewerbliche Kunden) reklamiert.

Das dürfte das Hauptproblem dabei gewesen sein.

Die gesetztliche Gewährleistung gilt nur im B2C Bereich (also wenn Du als Privatperson etwas bei einem Händer kaufst), im B2B Bereich kann aber per AGB oder Vertrag alles mögliche vereinbart werden (IIRC auch garkeine Gewährleistung).

Die Hersteller-Garantie ist eine freiwillige Sache, die kann der Hersteller so gestalten wie er möchte (zB nur bei privater, nicht aber bei gewerblicher Nutzung).

so long,

Hias

Re: Wie aus drei Jahren Garantie ruck zuck ein Jahr wird...

von des-or-mad » Mi 22. Sep 2010, 17:11
HiassofT hat geschrieben:Hallo Sleepy!
Die gesetztliche Gewährleistung gilt nur im B2C Bereich (also wenn Du als Privatperson etwas bei einem Händer kaufst), im B2B Bereich kann aber per AGB oder Vertrag alles mögliche vereinbart werden (IIRC auch garkeine Gewährleistung).


AFAIK ist das so nicht ganz richtig. Die Gewährleistung kann nur im P2P gänzlich gestrichen werden. Für B2B kann per Einzelvertrag oder AGB die Gewährlietsung auf 12 Monate beschränkt werden.

Weiterhin Gewährleistung != Garantie.

Was ein Hersteller in seinen Garantiebestimmungen festlegt ist ganz und gar sein Ding.

Re: Wie aus drei Jahren Garantie ruck zuck ein Jahr wird...

von Sleepy » Mi 22. Sep 2010, 18:22
des-or-mad hat geschrieben:Zu den Bedingungen der Herstellergarantie kann z.B. auch gehören, dass das Gehört direkt bezogen werden muss.


So ist es in diesem Fall auch - drei jahre bekomme ich wenn ich direkt beim Hersteller gekauft hätte.

Was ich beim nächsten mal auch machen werde - wie ich in diesem Zusammenhang herausgefunden habe ist meine Fa. dort Kunde... :mrgreen:

des-or-mad hat geschrieben:Der Hersteller ist dir mit seiner Kulanz also entgegengekommen, hätte es aber nicht tun müssen.


Dafür bin ich ihm auch dankbar (und habe ihm das auch gesagt).

Der "Fehler" liegt meiner Meinung nach auch im Katalogtext des Händlers; der Händler (der ausschließlich gewerbliche Kunden beliefert) bewirbt die PSU in seinem eigenen Katalog lt. selbst verfassten Katalogtest mit dreijähriger Hersteller-Garantie, lt. den AGBs wird aber nur eine einjährige Garantie gewährt. Das ich diese drei Jahre gar nicht in Anspruch nehmen kann schreibt er natürlich nicht.
Der Hersteller sagt (für mich auch nachvollziehbar) daß er mit mir so gesehen "nichts zu tun hat" da ich nicht sein Kunde bin und ich meine Ansprüche gegenüber dem Händler geltend machen muß.

Letztendlich ist es für mich dank dem entgegenkommen des Herstellers ja auch gut ausgegangen... :-)

Slee?

Re: Wie aus drei Jahren Garantie ruck zuck ein Jahr wird...

von Bernd » Mi 22. Sep 2010, 20:06
Hi,
Conrad ist bei manchen Teilen nicht der Preiswerteste, wenn man aber eine Conrad Karte besitzt,
verlängert sich die Garantie von 2 auf 3 Jahren.....da zahle ich gerne den Aufpreis.

Bernd

Re: Wie aus drei Jahren Garantie ruck zuck ein Jahr wird...

von HiassofT » Mi 22. Sep 2010, 23:12
des-or-mad hat geschrieben:
HiassofT hat geschrieben:Die gesetztliche Gewährleistung gilt nur im B2C Bereich (also wenn Du als Privatperson etwas bei einem Händer kaufst), im B2B Bereich kann aber per AGB oder Vertrag alles mögliche vereinbart werden (IIRC auch garkeine Gewährleistung).

AFAIK ist das so nicht ganz richtig. Die Gewährleistung kann nur im P2P gänzlich gestrichen werden. Für B2B kann per Einzelvertrag oder AGB die Gewährlietsung auf 12 Monate beschränkt werden.

Ich bin auch kein Jurist und 100% sicher bin ich mir auch nicht, deshalb hab' ich mal versucht etwas zu recherchieren:

Hier in Österreich ist die untere Grenze im B2B Bereich anscheinend nur durch die Sittenwidrigkeit festgelegt. Garkeine Gewährleistung für fabrikneue Sachen geht also wohl nicht, einige Quellen sprechen da von mindestens 4 Wochen. Wichtig ist im B2B wohl auch noch, daß man Mängel unverzüglich beim Verkäufer zu melden hat (Mängelrüge), ansonsten können eventuelle Gewährleistungsansprüche erlöschen.

Kann gut sein, daß das bei euch in Deutschland anders geregelt ist, ist aber eigentlich auch völlig egal: Letztlich hilft eh nur ein genauer Blick ins Kleingedruckte der AGBs bzw Verträge um Gewissheit zu haben was Sache ist.

so long,

Hias