Jugendschutzgesetz - evtl. Lösung in Sicht


Jugendschutzgesetz - evtl. Lösung in Sicht

von andreasb » Fr 4. Apr 2003, 23:41
Es gibt bereits eine Initiative gegen das neue Gesetz.

http://www.bpjs-klage.de/

Dort findet auch eine Unterschriftensammlung statt. Immerhin sind es bereits 27200 Unterschriften.

grüße
Andreas

Jugendschutzgesetz - evtl. Lösung in Sicht

von cas » So 6. Apr 2003, 01:19
Auf heise online gibt es einen Artikel zum Thema aus der aktuellen c\'t:

http://www.heise.de/ct/03/08/078/

Auszüge:

vorredner hat geschrieben:Das ganz dicke Kuddelmuddel droht allerdings nicht im gewöhnlichen Einzelhandel bei neuer Ware - dafür sorgen schon die Industrie und entsprechende Durchführungsverordnungen der zuständigen Behörden -, sondern etwa auf Flohmärkten oder bei Online-Auktionen, wo ungekennzeichnete Klassikerware angeboten wird. Eine uralte ”Pokémon“-Cartridge fürs Super-Nintendo-System beispielsweise gilt mangels Alterskennzeichnung nun automatisch als ”ab 18“. Wer so etwas verkauft, muss sicherstellen, dass sein Kunde volljährig ist.


vorredner hat geschrieben:Nicht gekennzeichnete Spiele werden ab sofort behandelt, als hätten sie von der USK die Kennzeichnung ”keine Jugendfreigabe“ erhalten. Sie dürfen nur an Erwachsene abgegeben werden. Das betrifft automatisch alle Spiele, die direkt aus dem Ausland eingeführt werden. Diesen Umstand bekommen nicht zuletzt spielbegeisterte Linuxer und Mac-Besitzer zu spüren: Die meisten beliebten Games für ihre Systemplattformen sind Importware und werden aus Kostengründen weder lokalisiert noch bei der USK eingereicht.


vorredner hat geschrieben:Deren Arbeit ist alles andere als kostenlos. Bislang lag der Preis für eine Alterseinstufung bei 510 Euro, doch da zahlreiche Prüfverfahren neu geregelt werden mussten, sah sich die USK gezwungen, ihre Preise deutlich zu erhöhen. Eine Einzelprüfung kostet jetzt 1000 Euro, ein Eilverfahren sogar 1500 Euro. Damit ist eine Altersfreigabe zumindest für viele Linux-Spiele kaum rentabel - so Bernd Häntig, Inhaber des Softwareversands ixsoft. Freundlicher sieht es nur für nachträgliche Portierungen bereits gekennzeichneter Spiele aus: Sofern diese mit den geprüften Versionen inhaltsgleich sind, dürfen sie deren Alterskennzeichnungen übernehmen.

Besonders hart trifft die Regelung für nicht gekennzeichnete Spiele die Freunde von Klassikern. Allen Produkten, die älter als 9 Jahre sind, fehlt zwangsläufig eine Kennzeichnung. Wer also etwa als Jugendlicher das Spielmodul ”Asteroids“ für seine Atari-VCS-2600-Konsole sucht, guckt von Gesetzes wegen in die Röhre. Ein Minderjähriger, der zum Video Game System von THQ [4] greift, erhält das gleiche Spiel völlig legal, nur weil es dort fest eingebaut ist: Reine Hardware ist von der Kennzeichnungspflicht nämlich nicht betroffen.




hmmm, sind ATARI-Cartridges nun Hardware ?? In diesem Sinne eigendlich genauso wie die THQ Console im Joystick. Aber wo ist die Grenze?


vorredner hat geschrieben:Um Herstellern und Händlern zumindest einige grobe Skurrilitäten zu ersparen, schafft eine Durchführungsverordnung von Seiten der obersten Jugendbehörden des Landes Rheinland-Pfalz gewisse Schlupflöcher: Sie ”empfiehlt“ beispielsweise den zuständigen Behörden, den Vollzug des Gesetzes unter bestimmten Bedingungen bis zum 31. Dezember des Jahres auszusetzen - für bereits an den Handel ausgelieferte Bildträger, die ”dem Spielwarenbereich zuzuordnen sind“ und für die der Hersteller den Behörden gegenüber eine Unbedenklichkeitserklärung abgibt. Das betrifft unter anderem die besonders bei Kindern beliebten Gameboy-Spiele mit Mario und Konsorten.






[Editiert am 5/4/2003 von cas]

Jugendschutzgesetz - evtl. Lösung in Sicht

von Wolfgang » So 6. Apr 2003, 15:57
Auch die MSN Community hat reagiert. Bitte dazu die News lesen.

Wolfgang

von Gast » Mi 23. Aug 2006, 18:11
Bei Ebay zu verkaufen sollte eigentlich kein juristisches Problem darstellen. Bei Ebay kann man nur handeln, wenn man volljährig ist, d.h. es kann auch niemand unter 18 ein Spiel dort kaufen. ODer habe ich da was übersehen?

von PacMan » Do 24. Aug 2006, 11:38
Schade das es niemanden gibt der uns vor dieser unsinnigen Bürokratie schützt. Gute Nacht Deutschland !

Gruß,
Steffen

von GoodByteXL » Do 24. Aug 2006, 18:01
Naja,

so ganz unsinnig ist die Bürokratie leider nicht. Es gibt auch auf dem 8-Bit-ATARI einiges an Software aus rechten Kreisen, Gewaltverherrlichung oder brutale Sexspiele.

Sogar aus der Textadventure-Zeit existieren einige. Eine Zeit in der Infocom damit geworben hatte, dass die beste Grafik im Kopf entsteht beim spielen der Textadventure.

Insgesamt gab es wenig kommerzielle von ehemaligen großen Labels, aber doch einiges. Beim aussortieren für die Bibliothek stolpere ich auch heute noch gelegentlich darüber.

Traurig aber war ...

Und wenn man so manches Ballerspiel anschaut, dann mag es gemessen an aktueller Hard- und Software nicht gerade überwältigend sein, aber ein Spiel wie z.B. Operation Blood dürfte hier wohl schon anders denn als jugendfrei klassifiziert werden. Dito L.A. Swat.

Blöd ist daher, dass es (bisher) kein vereinfachtes Verfahren für alte Software gibt.

von PacMan » Do 24. Aug 2006, 19:50
Hallo Walter,

Wenn die Eltern dem Kind einen Rechner/PC kaufen dann sollten Sie auch darauf auchten was damit gemacht wird. Ich sehe hier die Tendenz die Verantwortung auf andere abzuschieben.
Zu meiner Jugend gab es diese Gesetze nicht und mir ist niemand bekannt der deswegen Schaden genommen hat. Wenn sich die Kids die Software im Internet laden oder von älteren Leuten kaufen lassen hilft sowieso nur die Kontrolle der Eltern.

Gruß,
Steffen

von Gast » Do 24. Aug 2006, 20:35
Es gibt nicht nur ältere Brüder, sondern auch Eltern, die den Sprößlingen allerhand Illegales beibringen, beschaffen, bauen, programmieren, usw. :roll: Ich persönlich halte es für schädlicher, wenn jemand einem Kind oder Jugendlichen Alkohol oder Drogen besorgt, als wenn sich Kinder blutrünstige Spiele reinziehen, aber Verhältnismäßigkeit ist leider kein Kriterium. :evil:

von GoodByteXL » Fr 25. Aug 2006, 08:31
Moijn Steffen!

So ganz kann ich deinem Kommentar nicht zustimmen. Als Vater von 4 Kindern glaube ich, dass ich mir da ein Urteil erlauben kann.

Wenn die Eltern dem Kind einen Rechner/PC kaufen dann sollten Sie auch darauf auchten was damit gemacht wird.


Soweit die Theorie. Ich bin 53 (habe ich mich jetzt geoutet?) und kann als Anwender einigermaßen mit modernen Medien umgehen.

Wer das als Eltern nicht kann (oder will, weil zu komplex)
- und hier spielt auch der geistige respektive kulturelle Horizont eine große Rolle (sofern vorhanden) -
der hat wenig Zugriff in deinem Sinne.

Was bleibt ist der erzieherische Ansatz, neumodern Coaching genannt, den Kindern entsprechende Werte zu vermitteln mit der Hoffnung (Gewissheit gibt es auch hier nicht), dass sie diese analog für ihr eigenes Wertesystem adaptieren und sinnvoll weiterentwickeln.

Warum haben fragwürdige Videos bzw. Unterhaltung nur einen so unglaublich hohen Umsatz? Und das wirkt sich nicht aus? Meine Leben hat mich bisher anderes gelehrt.

Mal ganz davon abgesehen, dass man als Eltern niemals alles kontrollieren kann und sollte.

Und BTW, hier in Deutschland, mitten im einigermaßen sicheren Europa, sehen wir nur die Spitze des Eisberges. Den meisten Menschen bleibt verborgen, was im Sektor Videos, Musik und Games tatsächlich noch alles existiert. Und das ist auch teilweise dieser Bürokratie zu verdanken.

Allerdings reagieren die Strafverfolgungsbehörden nicht immer entsprechend, wie derzeit anhand der aktuellen Szene für rechte Musik leider konstatiert werden musss.

Zu meiner Jugend gab es diese Gesetze nicht und mir ist niemand bekannt der deswegen Schaden genommen hat.


Naja, vieles was von diesen Gesetzen mit reguliert oder verhindert werden soll, gab es zu deiner Jugendzeit auch noch nicht oder nicht so. Außerdem bist du einer von knapp 6 Milliarden - kennst du alle anderen?

Vor dem 1.10.85 war kopieren und cracken von Computersoftware in Deutschland nicht geregelt und daher im Prinzip straffrei. Aber heisst das u.a.:

1. Es ist keine Geschäftsschädigung der Hersteller und Vertreiber erfolgt?

2. Ist das persönliche Wertesystem darauf ausgerichtet, dass Recht ist was persönlich nützt?

3. Den Kindern zu zeigen, wie man illegal (seit 1.10.85) Software kopiert und nutzt führt nicht zu einer Verhaltensänderung der Kinder in Bezug auf Normen (Recht, Gesellschaft, Eigentum, etc.)?

4. Das blutrünstige Töten von Wasauchimmer ist ein gesellschaftlich akzeptiertes SPIEL? (WYSIWYG!!!)


5. ....

Ich meine, dass es bei weitem nicht so simpel ist und habe anderes gesehen und erlebt, nicht zuletzt deswegen, weil ich die sichere Insel Deutschland oft für längere Zeit verlassen habe.

@Faullenzer

Hallo Simplicissimus!

Ich will dieses Forum hier nicht sprengen, daher will ich es hiermit bewenden lassen.

von PacMan » Fr 25. Aug 2006, 12:29
Hallo Walter,

Das neue Software nur mit Altersangabe verkauft wird ist ja auch in Ordnung. Wegen mir könnten die PC-Ballerspiele auch verboten werden weil ich kein Fan davon bin. Das verhindern aber die Firmen die damit leider gutes Geld verdienen weil es dafür Käufer gibt. Zu Spielen mit rechtsextremen Inhalt sollte es nach meinen Infos schon Verbote geben. Wenn sowas an Kinder verschenkt wird braucht man nur schärfer gegen diese Personen ermitteln. Wenn Eltern den Kindern entsprechende Werte vermitteln und der Computer nicht die Hautprolle in der Freizeitbeschäftigung übernimmt ist das Ganze doch kein Thema mehr.

PS. Wer schützt ein Kind wenn die Eltern Raucher sind ?

von Gast » Fr 25. Aug 2006, 12:52
GoodByteXL hat geschrieben:@Faullenzer

Hallo Simplicissimus!


Na gut, wenn du meinst.
Da das ein heißes Thema zu sein scheint, werde ich mich dazu besser nicht mehr äußern.

von HiassofT » Fr 25. Aug 2006, 15:59
Disclaimer: ich bin kein Jurist und wohne auch nicht in Deutschland sondern in Österreich, wenn ich irgendwo falsch liege korrigiert mich bitte.

In der ganzen Diskussion um die alten Spiele geht's gar nicht um indizierte/verbotene/... Sachen, sondern einfach nur um Sachen, die nicht zur Prüfung eingereicht wurden. Die meisten der "heissen" Spiele wurden bereits kurz nach Erscheinen in den 80ern offiziell verboten und dürfen so oder so überhaupt nicht verkauft werden.

Wenn ein Spiel/Video/... nicht zur Prüfung eingereicht wurde, so wird es automatisch als FSK18 eingestuft (sprich: kein Verkauf an Jugendliche und Verbot der öffentlichen Werbung). Das ist auch erstmal OK so. In den Geschäften muß das Kassapersonal dann einfach den Ausweis kontrollieren und fertig.

Soweit ich weiß ist aber in Deutschland grundsätzlich der Versand von FSK18 Material verboten, selbst wenn der Versender Maßnahmen ergreift und das Alter des Bestellers überprüft (Ausweiskopie, Vorlage der Kreditkarte, ...). Die Begründung dafür ist meiner Meinung nach eher fadenscheinig: Beim Versand könnte es passieren, daß die Ware einem unter 18 jährigen in die Hände fällt - bei der Post gibt es meines Wissens nach die Versandoption "eigenhändig", wodurch sich das ausschliessen lassen sollte.

Hier in Österreich ist es ein wenig anders. Ich kann zB problemlos FSK18 Material sowohl im Geschäft als auch online kaufen (zB bei DTM, die URL könnt ihr euch selber ausdenken). Das halte ich persönlich auch für sinnvoll so.

Ich bin wahrlich kein Splatter/Horror/Gewalt/... Fan, aber einige Filme sind in den FSK16 Versionen einfach nur grauenhaft verstümmelt, es fehlen dabei oft für die Handlung wichtige Szenen. Da kaufe ich dann lieber die FSK18 Version.

Bei einigen Filmen in meinem DVD-Regal (zB "Die Abenteuer des Ford Fairlane", "In China essen sie Hunde", "Meet the Feebles") weiss ich wirklich nicht, weshalb die FSK18 sein sollen. Zugegeben, etwas derb bzw schwarz ist der Humor schon, aber ich habe schon deutlich brutalere/härtere/... Filme mit FSK16 gesehen. Vielleicht wurden sie auch einfach nicht zur Kontrolle vorgelegt.

Nochmal: es geht nicht um Sinn und Unsinn der FSK oder gar der Indizierung sondern einzig um den Online-Handel mit FSK18 Material.

so long,

Hias

von PacMan » Fr 1. Sep 2006, 13:51
Hallo,

Videospiele scheinen wirklich gefährlich zu sein ;o)
Mußt Du unter eBay 180022281240 gucken !

Gruß,
Steffen