Software Freigaben...

Alles rund um den ABBUC und Atari, was nicht in die anderen Kategorien passt.
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CharlieChaplin
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Software Freigaben...

Beitrag von CharlieChaplin »

Im Anhang findet ihr eine Liste von ehemals kommerzieller A8-Software die in den letzten Jahren von den jeweiligen Urhebern / Autoren freigegeben wurde. Wo immer es möglich war habe ich Links angegeben, wo man die Freigabe nachlesen kann (leider existieren einige dieser Seiten schon nicht mehr).

Eventuell kann man daraus ja etwas mehr machen bzw. das Ganze weiter aufbereiten, z.B. eine Webseite (oder Subpage auf der Abbuc Webseite) erstellen und dort die Programme statt nach Autoren/Urhebern (derzeit gerade mal 21) nach den Programm-Namen auflisten. Dann wirkt das schon etwas mehr und die Liste wird deutlich länger (z.B. Kemal Ezcan / KE-Soft als Autor/Urheber = 1 Eintrag in dieser Liste, aufgelistet nach Programm-Namen wären es über 20 Programme). Außerdem könnte man dann ggf. die Programme zum Download anbieten (mit der Notiz, dass sie freigegeben sind). Das könnte andere Atari Autoren/Urheber dann vielleicht dazu animieren, ihre Programme ebenfalls auf dieser Webseite zum Download zur Verfügung zu stellen...
freeware_statements_list.rtf
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Mathy
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Re: Software Freigaben...

Beitrag von Mathy »

.
Hallo Leute

Was will der Vorstand? Sollte die Liste zugänglich sein für alle, oder nur für ABBUC Mitglieder. Es gibt schon eine Seite, die müsste aber mal überarbeitet werden. Gibt es zu den freigegebenen Software auch jeweils ein Bild der Vorderseite der Verpackung, oder wollen wir nur Text?

Tschüß

Mathy

PS Oben genannte Seite ist momentan für alle erreichbar, findet man aber unter "Mitglieder".
Wer oder was hat denn da geblitzt?

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cas
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Re: Software Freigaben...

Beitrag von cas »

Mathy hat geschrieben:
12.06.2023 01:08
.
Hallo Leute

Was will der Vorstand? Sollte die Liste zugänglich sein für alle, oder nur für ABBUC Mitglieder. Es gibt schon eine Seite, die müsste aber mal überarbeitet werden. Gibt es zu den freigegebenen Software auch jeweils ein Bild der Vorderseite der Verpackung, oder wollen wir nur Text?

Tschüß

Mathy

PS Oben genannte Seite ist momentan für alle erreichbar, findet man aber unter "Mitglieder".
Der Vorstand unterstützt die Mitglieder bei Vereinsaktivitäten, verwaltet die Kasse und vertritt den Verein nach außen.

Die Frage muss also heißen: was wollen die Mitglieder?

Der Vorstand hilft bei der Umsetzung.

Desweiteren meine Gedanken als ABBUC Mitglied (nicht als Vorstand):

* Ich finde eine solche Liste gut und hilfreich
* Die Liste auf der ABBUC Webseite bezieht sich auf durch ABBUC Mitarbeit freigegebene Programme, die Liste von Andreas ist allgemeiner
* Die Formulierung auf der bestehenden ABBUC Webseite " wurden durch intensive Einwirkung des ABBUC Software Ressorts" hört sich nicht positiv an und sollte geändert werden (Vorschlag: "... wurden mittels Unterstützung des ABBUC Software Ressorts ...")
* Die Webseite sollte via Links (auf die ABBUC Download-Seiten, oder externe Seiten) auf die Programme verweisen, sonst ist die Webseite wenig hilfreich
* Programme, welche von den Autoren als "PD" (Public Domain) oder "Freeware" freigegeben wurden sollten auf der ABBUC Webseite für alle Besucher im Download verfügbar sein.
* Programme, welche von den Autoren nur für ABBUC Mitglieder freigegeben wurden, sollten nur für ABBUC Mitglieder im Download verfügbar sein
* Auf der ABBUC Webseite sollten nur Programme zum Download angeboten werden, bei denen der ABBUC die schriftliche Freigabe aus erster Hand im Original vorliegen hat. Der Vorstand kann hier helfen und klären. Wenn dies nicht gegeben ist, sollte ein Link auf die Original-Quelle gesetzt werden (ggf. auf Internet-Archiv -> https://archive.org)

UserXL
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Re: Software Freigaben...

Beitrag von UserXL »

Die Überlegungen von cas zu diesem Thema sind sehr gut.
Ich denke auch, das man dies so umsetzen sollte. :D

Zu den Downloads der Programme auch Fotos von den Covers, und- oder Verpackungen beizufügen,
wäre sehr toll.
Eventuell müßte man aber noch klären, ob für die Coverbilder ein anderes Schutzrecht gilt, Bildrechte,
und ob die Cover mit den Programmen von den Autoren, Rechteinhabern, ebenfalls freigegeben wurden.

UserXL

Erhard
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Software Freigaben...

Beitrag von Erhard »

Hi,

UserXL hat geschrieben:
13.06.2023 09:53
Zu den Downloads der Programme auch Fotos von den Covers, und- oder Verpackungen beizufügen,
wäre sehr toll.
Eventuell müßte man aber noch klären, ob für die Coverbilder ein anderes Schutzrecht gilt, Bildrechte,
und ob die Cover mit den Programmen von den Autoren, Rechteinhabern, ebenfalls freigegeben wurden.
Gerade so etwas (müßte man aber noch klären) ist extrem arbeitsaufwending und könnte in einen Fulltime-Job mit den erforderlichen Rechtskenntnissen (oder besser: Gesetzeskenntnissen) ausarten. Wenn ich neben meinem Fulltime-Job und ohne Familie den Floppyservice mache und dann schaue, was neben erforderlicher sonstiger Arbeit vom Wäschewaschen bit zur Steuererklärung noch an Freizeit übrig bleibt denke ich, daß jemand mit Familie, Fulltime-Job und einer bereits übernommenen regelmäßigen Clubarbeit dies nicht zusätzlich bewerkstelligen kann, wobei man bei unserem unüberschaubaren Gesetzeswust dann auch noch immer mit einem Bein quasi direkt im Knast hängt.

Ich weiß übrigens, daß der vorherige Absatz themenfremd ist, aber der "Andrang" auf offene Stellenangebote des ABBUC auf den JHVs ist immer sehr dezent.

CU, Erhard

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Re: Software Freigaben...

Beitrag von UserXL »

Erhard hat geschrieben:
13.06.2023 13:04
Hi,

UserXL hat geschrieben:
13.06.2023 09:53
Zu den Downloads der Programme auch Fotos von den Covers, und- oder Verpackungen beizufügen,
wäre sehr toll.
Eventuell müßte man aber noch klären, ob für die Coverbilder ein anderes Schutzrecht gilt, Bildrechte,
und ob die Cover mit den Programmen von den Autoren, Rechteinhabern, ebenfalls freigegeben wurden.
Gerade so etwas (müßte man aber noch klären) ist extrem arbeitsaufwending und könnte in einen Fulltime-Job mit den erforderlichen Rechtskenntnissen (oder besser: Gesetzeskenntnissen) ausarten. Wenn ich neben meinem Fulltime-Job und ohne Familie den Floppyservice mache und dann schaue, was neben erforderlicher sonstiger Arbeit vom Wäschewaschen bit zur Steuererklärung noch an Freizeit übrig bleibt denke ich, daß jemand mit Familie, Fulltime-Job und einer bereits übernommenen regelmäßigen Clubarbeit dies nicht zusätzlich bewerkstelligen kann, wobei man bei unserem unüberschaubaren Gesetzeswust dann auch noch immer mit einem Bein quasi direkt im Knast hängt.

Ich weiß übrigens, daß der vorherige Absatz themenfremd ist, aber der "Andrang" auf offene Stellenangebote des ABBUC auf den JHVs ist immer sehr dezent.

CU, Erhard
Deine Anmerkungen verstehe ich vollkommen, und wir können uns alle
glücklich schätzen das es immer wieder Menschen wie Dich und andere im Club gibt, die bereit sind etwas für den ABBUC zu tun, und dafür auch noch ihre Freizeit aufwenden.
An dieser Stelle einmal meinen herzlichen Dank an alle, die mit Ihrer Arbeit immer wieder zum gelingen des ABBUC beitragen.

Das es in Bezug mit den angedachten Download-Möglichkeiten des ABBUC für freigegebene
Softwaretitel,-Cover in übermäßige Arbeit ausarten soll, oder man bei Rechtsverstößen eventuell in eine Justietzvollzugsanstalt gebracht wird, das möchte natürlich niemand, und letzteres glaube ich auch nicht.
Aus eigener Erfahrung weis aber auch ich, selbst wenn man Unschuldig ist, wie leicht einem aus der Szene ans Gehteil genäßt werden kann.

In der Praxis könnte es wohl doch einfacher aussehen. Was auf der ABBUC-Seite zum Download angeboten wird, muß den Nachweis der Freigabe haben, darauf hat cas schon hingewiesen. Vieleicht gibt es aber auch noch den einen oder anderen Kontakt zu den Autoren, und man könnte nochmal nachfragen. Die Szene ist doch durchaus gut vernetzt und vieleicht gibt es auch interessante Geschichten zu den Covers zu erzählen, was für zukünftige Forscher von Interesse ist, ähnlich wie bei den Beatles-Alben, die von dem deutschen Grafiker Klaus Voormann gestaltet wurden.
Andernfalls muß man auf den Cover-Download verzichten oder auf andere Quellen zurückgreifen, die es ggf. gibt.

All das macht dennoch viel Arbeit, die nicht in jedem Fall geleistet werden kann. Für zukünftige Freigaben ist es natürlich einfacher gleich nach den Coverrechten zu fragen, solange noch Kontakt zum Autor besteht. Von soher könnte meine Anregung für die Zukunft durchaus hilfreich sein, zumal auch nicht jeder an alles immer denken kann.

In allen anderen Fällen, wo es Zweifel an einem Freigabenachweis gibt, kann höchstens eine Verlinkung zu anderen Downloadquellen, außerhalb der ABBUC-Homepage erfolgen.

Erhard
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Software Freigaben...

Beitrag von Erhard »

Hi,

UserXL hat geschrieben:
13.06.2023 17:13
einmal meinen herzlichen Dank
es ging mir keinesfalls um Selbstbeweihräucherung. Ich wollte einzig aufzeigen, daß wenn solche Wünsche / schöne Ideen herangetragen werden wie die von Dir mit den Covern sich regelmäßig niemand findet, der sich die damit verbundene Arbeit aufhalsen möchte. Würdest Du Dich selber da reinknien wollen? :mrgreen:

Ich würde mir beispielsweise auch wünschen, wenn man über den ABBUC-Shop Sachen bestellen könnte, die irgendwo angeboten werden (z.B. onEscape (boxed) auf AA). Wenn dann eine Mindestzahl an Bestellungen vorliegen besorgt der Club die Ware. Fände ich total praktisch. Würde ich mir die Arbeit aufhalsen wollen? Nein.

UserXL hat geschrieben:
13.06.2023 17:13
letzteres glaube ich auch nicht
Natürlich nicht, denn in diesem Bereich geht es m.E. nicht um Recht sondern um Kohle. Das ist zwar auch eigentlich "off-topic", wie man so schön auf Neu-Deutsch sagt, aber hier liegt eine sehr große Gefahr. Solch ein Schlag könnte für den, den er trifft durchaus vernichtend sein. Man schau sich doch nur mal die Sache an, wo jemand die eigentlich coole Idee hat(te), den XL in einer neuen Version aufzulegen und das Gehäuse im quasi Originaldesign neu bauen zu lassen.

UserXL hat geschrieben:
13.06.2023 17:13
für zukünftige Freigaben
Klaro.

CU, Erhard
Zuletzt geändert von Erhard am 14.06.2023 08:17, insgesamt 1-mal geändert.

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cas
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Re: Software Freigaben...

Beitrag von cas »

UserXL hat geschrieben:
13.06.2023 09:53
Die Überlegungen von cas zu diesem Thema sind sehr gut.
Ich denke auch, das man dies so umsetzen sollte. :D

Zu den Downloads der Programme auch Fotos von den Covers, und- oder Verpackungen beizufügen,
wäre sehr toll.
Eventuell müßte man aber noch klären, ob für die Coverbilder ein anderes Schutzrecht gilt, Bildrechte,
und ob die Cover mit den Programmen von den Autoren, Rechteinhabern, ebenfalls freigegeben wurden.

UserXL
Wa auf jeden Fall geht sind Screenshots der Programme, wenn diese von uns hergestellt wurden. Photos von den Covern und Disketten sollten auch ohne Probleme möglich sein.

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