Prodehl hat geschrieben: ↑06.12.2021 09:17
Guten Morgen liebe Atarianer,
nun doch nochmal ein Kommentar zum Thema:
Die Situation so wie sie ist, ist natürlich grundsätzlich bedauerlich. Eine JHV sollte durchgeführt werden und es ist auch möglich unter den jetzigen Kriterien mittels 2G. Wer nicht geimpft ist, hat letztlich selber Schuld und sollte akzeptieren, daß er nicht in Herten live dabei sein kann. Generell finde ich diese Diskussion völlig unnötig, denn die notorischen Impfverweigerer haben aus von mir oben schon geschriebenen Gründen ihren Anspruch auf eine Teilnahme in Herten verwirkt!! Lasst euch impfen und dann könnt ihr auch rein!
Wer im Ausland wohnt und nicht nach Deutschland einreisen kann, hat dieses Jahr halt Pech gehabt.
Eine JHV ist auch rechtlich gesehen für einen Verein wichtig, eine erneute Verschiebung bringt keine zwangsläufige Sicherheit, denn niemand weiß, was in ein paar Monaten ist. Wir können nicht dauernd alles verschieben oder "zu" machen, sondern müssen jetzt und hier Möglichkeiten finden, wie wir mit (!!) Corona leben. Das wird uns vielleicht noch Jahre begleiten.
Rechtssicherheit der JHV:
Die Einladung ging jetzt zeitgerecht raus, jeder kennt die Punkte, die zur Abstimmung kommen und jeder, der nicht nach Herten kommen kann (verhindert, Ausland, nicht 2G) kann schriftlich zu allen Punkten seine Stimme abgeben und somit ist Rechtssicherheit gegeben!
Zu subtilen Anfeindungen: Meines Erachtens ist das Mobbing und das sollten wir hier strikt unterlassen und bei wiederholten Vergehen auch sanktionieren! Respektvoll vorgetragene begründete Kritik ist ok, alles andere nicht!
Gruß
Peter
Hallo Peter,
Da hast du jetzt aber in Teilen ziemlichen Käse verzapft!
„Lasst euch impfen und dann könnt ihr auch rein!“ stimmt so nicht!
Das stimmt nur, wenn man 1. nicht aus dem Ausland kommt und 2. bereits als voll geimpft gilt, also die zweite Impfung bereits 14 Tage her ist, wenn man es genau nimmt.
Nimmt man es nicht so genau, dann muss man halt spätestens am 17.12. zum zweiten Mal geimpft worden sein.
Ist man am 18.12. erst ein Mal geimpft oder ungeimpft, dann ist man raus!
Und unsere Mitglieder aus dem angrenzenden europäischen Ausland haben schon mehrfach dargelegt, dass es für sie derzeit quasi von Tag zu Tag schwieriger bis unmöglich wird am 18.12. dabei sein zu können. Wie die Lage am Tag der JHV ist wissen wir schlussendlich erst am Vortag. Planungssicherheit sieht anders aus.
Und bisher waren auf jeder JHV etliche Mitglieder aus dem angrenzenden europäischen Ausland dabei.
Du kommst dann noch mit „Wer im Ausland wohnt und nicht nach Deutschland einreisen kann, hat dieses Jahr halt Pech gehabt.“ um die Ecke.
Das macht aus unseren zahlreichen ausländischen Mitgliedern quasi Mitglieder 2. Klasse, und das geht gar nicht!
Sie hätten dann nämlich automatisch auf der Mitgliederversammlung keine Stimme, denn wir haben keine Briefwahl.
Dabei löst sich dann auch die Rechtssicherheit der Präsenz-JHV in Rauch auf!
Ich zitiere aus der aktuell gültigen Satzung des ABBUC:
„§7 Mitgliederversammlung
...
4. Die Mitgliederversammlung beschließt mit 2/3 Mehrheit:
1. Die Änderung der Satzung“
Zitat Ende.
Stimmberechtigt sind also alle auf der JHV anwesenden Mitglieder und sonst niemand!
Schriftlich kann sich auch nicht an der auf jeder JHV stattfindenden Diskussion beteiligen, welche diesmal besonders intensiv sein wird, denn es geht ja u.a. um umfassende Satzungsänderungen.
Alternativ kann die JHV rechtssicher aus Pandemiegründen digital abgehalten werden.
Ansonsten gibt es keine Rechtssicherheit, ganz unabhängig von 2G für in Deutschland lebende Mitglieder.
Es wäre also die einfachste Möglichkeit die JHV nochmals zu verschieben.
Rein rechtlich wäre das kein Problem, denn:
Ich zitiere Walter (GoodByteXL): “Die Übergangsfristen für GesRuaCOVBekG laufen derzeit bis 31.08.2022.“
Zitat Ende.
Sollte die Situation bis dahin nicht besser sein, oder sogar noch schlimmer, dann können wir noch immer auf eine digitale Variante gehen, denn dann bliebe uns wirklich sonst nicht mehr viel übrig, wenn wir den Verein nicht gegen die Wand fahren wollen.
Bis dahin würde dann auch recht wahrscheinlich gelten: „Lasst euch impfen und dann könnt ihr auch rein!“
Es sei denn, dass die aktuellen Impfstoffe gegen die neuen Varianten wie Omikron nicht mehr wirken.
Dann müssten halt nur noch die dann geltenden Einreisebestimmungen nach Deutschland entsprechend auch passen...
Gruß
Markus